Liebe Aufsichtsjägerkollegen,
das Steiermärkische-Jagdgesetz-1986-Fassung-vom-09.03.2015 schreibt im Paragraf 34 vor:
(5) Zusätzlich zu den fachlichen Voraussetzungen gemäß § 4 StAOG muss das zu bestellende Jagdaufsichtsorgan ein Zeugnis vorlegen, welches die erfolgreiche Ablegung der steirischen Aufsichtsjägerprüfung vor einer vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung bestellten Prüfungskommission bestätigt. Prüfungszeugnisse, die vor dem Jahr 1986 ausgestellt wurden und die die erfolgreiche Ablegung der steirischen Aufsichtsjägerprüfung bestätigen, werden anerkannt. Liegt die Ablegung der Aufsichtsjägerprüfung länger als fünf Jahre zurück, ist dem Antrag auf Bestellung dieses Aufsichtsorganes außerdem eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Kurs gemäß Abs. 10, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, vorzulegen.
(11) Die Bestellung als Jagdschutzorgan durch die Behörde erlischt gemäß § 8 Abs. 1 Z. 4 StAOG,wenn nicht rechtzeitig längstens alle fünf Jahre der Behörde eine Bestätigung über den Besuch eines Weiterbildungskurses innerhalb der letzten fünf Jahre gemäß Abs. 10 vorgelegt wird.
- Wer 2019 für die neue Periode beeidet werden will braucht im März 2019 die Urkunde über die Absolvierung eines Weiterbildungskurses
- Wer 2020 und länger beeidet bleiben will, braucht im Februar 2020 die Urkunde über die Absolvierung eines Weiterbildungskurses
Betrifft im Jagdbezirk Hartberg-Fürstenfeld
8230 Hartberg, Wienerstraße 29/II. Stock
Tel. 0 33 32 / 62 4 71
e-Mail: hartberg@jagd-stmk.at
Jagdfläche: 122.746 ha
Hegegebiete: 34
Jagdreviere: 164
Gemeindejagden: 139
Eigenjagden: 25
Jagdkarteninhaber: 2051
Jagdschutzorgane: 265
Die steirische Jägerschaft hat auf ihrer Homepage www.jagd-stmk.at/termine/
die aktuell geplanten Termine für Schulungen gelistet. Das Anmeldeformular ist ebenfalls dort zu finden, und auch H I E R: Anmeldeformular AJ Weiterbildung.
Steirischer Aufsichtsjägerverband
Bezirksgruppe Hartberg-Fürstenfeld