Auszug aus Brief vom 28.2.2018 der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft in der steirischen Landesregierung an die Bezirksverwaltungsbehörden:
In der Anlage 1 (beiliegend) wird der Ablaufplan (samt Erläuterung) betreffend der Meldungen von Großen Beutegreifern und Rissen mit dem Ersuchen um bestmögliche Unterstützung der von den Abteilungen 10 und 13 ausgearbeiteten und mit den Maßnahmenpartnern besprochenen Vorgangsweise zur weiteren Verwendung übermittelt.
Damit stehen für die Steiermark nunmehr flächendeckend Rissbegutachter aus den Reihen der Amtssachverständigen zur Verfügung, die im Fall des Verdachts oder des Auftretens von Großen Beutegreifern ohne unnötigen Aufschub vor Ort kommen, um die notwendigen Spuren zu sichern. Im Fall des Vorliegens von Rissen an Nutztieren dienen die von den Rissbegutachtern oder von Dr. Rauer ausgestellten Rissbestätigungen den Landwirten zur Geltendmachung der Schäden bei der Versicherung.