Fristverlängerung
Die in § 2 Z 4 des Steiermärkischen COVID-19-Fristengesetzes festgelegte Frist wird für die
Vorlage einer Bestätigung der Steirischen Landesjägerschaft über die erfolgreiche Teilnahme an einem
Weiterbildungskurs bis 31. Oktober 2020 verlängert.“
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Landesgesetzblatt: Fristverlängerung_Fortbildung_Jagdaufsichtsorgane_LGBLA_ST_20200625_63