Waffengesetznovelle2019

§§§   Erinnerung   §§§

Die im BGBl I 2018/97 veröffentlichte Waffengesetznovelle ist im Jahr 2019 in zwei Schritten in Kraft getreten. Sie hat für uns Jäger einige Verbesserungen gebracht (Entfall des § 17 (1) 5. und damit Freigabe des „Schalldämpfers“ für Jäger;  § 20 (1a) Führen von Schusswaffen der Kategorie B (z.B. Faustfeuerwaffen) auf der Jagd), aber auch eine Änderung der waffenrechtlichen Kategorien: Die Kategorie D wurde gestrichen. Flinten, also Schrotgewehre sind nun in der Kategorie C (außer es handelt sich um verbotene (Kategorie A) oder halbautomatische Waffen (Kategorie B)). Das bedeutet, dass sie jetzt registrierungspflichtig sind. Flinten, die bisher nicht registriert waren, müssen daher gemäß § 58 (15) bis spätestens 13.Dezember 2021 nacherfasst werden.

Der Vorgang ist einfach: Man muss bis zu diesem Zeitpunkt mit den Daten der Waffe zum Büchsenmacher oder Waffenfachhändler (die Waffenbehörde ist nicht zuständig!) gehen und ihn mit der Registrierung im Zentralen Waffenregister beauftragen. Man erhält dafür eine Registrierungsbestätigung. Als Begründung genügen der bisher rechtmäßige Besitz oder die Ausübung der Jagd.

Die Nichtbefolgung ist strafbar!

Bitte daher nicht vergessen: Flinten bis 13.12.2021 beim Händler des Vertrauens registrieren lassen!

Dr. Jürgen Siegert


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